Anzahl der von Gewerbe- in Wohnimmobilien umgewandelten Projekte im Bezirk Eimsbüttel
18.11.2020
Lfd. Nr. 94 (21)
Große Anfrage nach § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel – Fraktion DIE LINKE
Anzahl der von Gewerbe- in Wohnimmobilien umgewandelten Projekte im Bezirk Eimsbüttel
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Wie der Presse vom 07.10.20 zu entnehmen war, betonte der Eimsbütteler Bezirksamtsleiter, Kay Gätgens, in einem Gespräch mit Vertretern der Quartiersmanager Osterstraße: „Die Pandemie hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig heterogene Strukturen aus Wohnen und Gewerbe sind. Diese kleinteiligen, gewachsene Strukturen, die wir gerade in den kleineren Bezirks- und Stadtteilzentren wiederfinden, müssen von der Politik gefördert werden …“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Es liegen keine statistischen Werte vor, wie viele Gewerbeimmobilien im Bezirk Eimsbüttel in den letzten 10 Jahren zu Wohnungen umgewandelt wurden. Eine Grobschätzung ergab ca. 2350 Vorgänge, die geprüft werden müssten, um belastbare Daten liefern zu können. Eine weiterführende Beantwortung dieser Frage ist im Rahmen einer Großen Anfrage leider nicht möglich. Eine genaue Prüfung pro Vorgang beläuft sich auf ca. 10min. Das ergibt eine Prüfdauer von ca. 390 Stunden oder 48 Tagen.
Es liegen keine statistischen Werte zu Abrissgenehmigungen für Bestandsgewerbe-immobilien im Zusammenhang mit genehmigten Bauvorhaben für Wohnraum vor, da verfahrensfreie Vorhaben gemäß Anlage 2 HBauO Abschnitt III nicht genehmigungspflichtig sind und nicht erfasst werden.
a) Wenn ja, auf Grundlage welcher Gesetze oder Verordnungen?
Nutzungsänderungen von Gewerbe zu Wohnnutzungen stellen kein Prüfthema in der Sozialen Erhaltungsverordnung dar. Die Soziale Erhaltungsverordnung dient dem Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen.
(Grundlage: §172 Baugesetzbuch BauGB, Soziale Erhaltungsverordnung vom 18.07.2014 / 18.04.2018)
Die EigentümerInnen können die Nutzungen umsetzen, die im Rahmen des jeweils geltenden Planrechts genehmigungsfähig sind. Eine Steuerung darüber hinaus ist nicht möglich.
ohne
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.