Antrag Ev. Luth. Kirchengemeinde St. Pauli - bauliche Brandschutzmaßnahmen im Jugendhaus St. Pauli Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 16.10.2019 Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) Ö 4.4
Das Jugendhaus St. Pauli ist eine Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Förderung junger Menschen nach § 11 SGB VIII. Träger ist die Ev. Luth Kirchengemeinde St. Pauli. Sie wird mit rund 130.000,00 Euro jährlich aus Mitteln des Landesjugendplans gefördert. Für Jugendliche im Alter von 12 bis 27 Jahren gibt es offenen Angebote und vielfältige Bildungsangebote, wie Unterstützung bei den Hausaufgaben, Nachhilfe und Sprachförderung. Das Jugendhaus hat an 50 Wochen jährlich geöffnet und wird durch ca. 130 Stammnutzer*innen genutzt. Seit 2013 gibt es außerdem ein Projekt der Sozialräumlichen Hilfen und Angebote (SHA) zur Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf.
Die Kirchengemeinde St. Pauli wird das ehemalige Pastorat zu einer Begegnungsstätte umbauen. Die offene Jugendarbeit findet im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss statt. Gemäß §§ 33, 6 Nr. 3 HBauO müssen Öffnungen in notwendigen Treppenräumen zu Nutzungseinheiten mindestens dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben. Ein Sachverständigenbüro hat diese bauaufsichtliche Forderung in den objektbezogenen Brandschutznachweis aufgenommen, um Genehmigungsfähigkeit herzustellen.
Dazu sollen jeweils im Erd- und Obergeschoss elektrisch gesteuerte Rauchschutztüren zum Treppenhaus hin eingebaut werden. Im Obergeschoss muss hierfür eine Trennwand gestellt werden. Die Baumaßnahmen sollen im Herbst 2019 durchgeführt werden.
Begründung des Amtes:
Im Jugendhaus St. Pauli wird für den Stadtteil wertvolle offene Kinder- und Jugendarbeit geleistet. Für die Fortsetzung der Arbeit ist ein Gebäude, das alle Brandschutzauflagen erfüllt, dringend erforderlich.
Der Träger hat Kostenvoranschläge von mehreren Firmen angefordert. Es liegen drei Angebote für Elektroarbeiten sowie drei weitere Angebote für Maurerarbeiten vor. Den Auftrag werden die Firmen erhalten, die die günstigsten Angebote unterbreitet haben. Rechnerisch wurde der Antrag durch das Fachamt Sozialraummanagement geprüft. Eine baufachliche Prüfung ist laut Aussage der STEG GmbH aufgrund der Begleitung durch ein Architektenbüro nicht notwendig.
Der Antrag ist sachlich und rechnerisch richtig und wird befürwortet.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Einbau beider Brandschutztüren verursacht Kosten in Höhe von 22697,34 Euro. Ein Teil der Kosten kann durch Eigenmittel in Höhe von 11848,67 Euro aufgebracht werden. Die beantragte Zuwendungshöhe von 10848,67 Euro kann aus dem PSP-Element JA-Investive bereitgestellt werden, die erforderlichen Mittel sind vorhanden.
Antragsunterlagen (nicht öffentlich)
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