21-0312

Antrag des Trägers movego Jugendhilfe gGmbH - Mittel für personelle Unterstützung im Haus der Jugend Osdorf des Fachamtes für Jugend- und Familienhilfe Altona Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.10.2019
Sachverhalt

In der kommunalen Einrichtung Haus der Jugend (HdJ) in Osdorf werden Angebote normalerweise von Personalkapazitäten im Umfang von 3,5 Vollzeitäquivalenten umgesetzt.

 

Die Stellensituation stellte sich jedoch in den letzten Monaten schwierig dar. Durch den personellen Weggang der Hausleitung und der Erzieher, ist derzeit ausschließlich eine 0,5 Stelle Erzieherin in der Einrichtung tätig.

 

Die weiteren Stellenausschreibungen laufen, allerdings muss abgewartet werden, wie die Bewerberlage sich gestalten wird.

 

Um die Erzieherin nicht ohne Unterstützung im Haus der Jugend arbeiten zu lassen, wurden nachfolgende Maßnahmen getroffen:

 

  • Der Träger movego Jugendhilfe gGmbH wurde durch das Fachamt für Jugend- und Familienhilfe Altona angefragt, personelle Unterstützung zu geben. Der Träger movego Jugendhilfe hat sich bereit erklärt zwei Erzieher*innen für jeweils 10 Wochenstunden zur Überbrückung der Situation im HdJ zur Verfügung zu stellen. Diese personelle Unterstützung wurde dem Fachamt für Jugend- und Familienhilfe durch movego bis 31.12.2019 zugesichert.
  • Seit August 2019 finden nun im HdJ mit Hilfe der Mitarbeiter von movego, dienstags und mittwochs von 16-20 Uhr Offene Treffs statt. Zudem wird ab August durch eine Honorarkraft mit 10 Wochenstunden Schlagzeug- und Gesangunterricht für musikalische Interessengruppen angeboten werden.
  • Seit September ist eine 0,5 Stelle Erzieherin als kommunale Mitarbeiterin vor Ort und wird durch die erfahrenen Kollegen des Trägers und durch das Fachamt für Jugend- und Familienhilfe in die Bereiche der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Haus der Jugend Osdorf eingearbeitet.
  • Bis zum Ende dieses Jahres soll jedoch das Haus der Jugend durch die Mitarbeiter*innen von movego unterstützt werden. Die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sollen aus der kommunalen Einrichtung in die Rahmenzuweisung OKJA umgebucht werden.

 

Fachliche Stellungnahme:

Das Angebot des Freien Trägers ist bis zur veränderten personellen Situation im HdJ Osdorf vorzuhalten. Es stellt eine Umfeldberuhigung dar und beugt Vandalismusschäden vor. Die Anlaufstelle für Jugendliche in Schwierigkeiten aber auch für Jugendliche, die ihre Freizeit im HdJ verbringen wollen, muss gewährleistet sein.

Es bestehen keine Zweifel daran, dass der Träger sich an die geltenden Fachvorgaben der Globalrichtlinie hält. Ein Kinderschutzkonzept liegt vor.

 

Finanzielle Auswirkungen:

11.243,52 Euro entsprechend 2x 10 Wochenstunden für Erzieher*innen (E9k-2) inklusive 586,16 Euro Sachausgaben.

Die finanziellen Mittel stehen zur Verfügung. Sie sollen aus den Mitteln der kommunalen Einrichtungen umgebucht werden.

 

Anhänge

Antragsunterlagen (nicht öffentlich)