20-5255

Antrag des Spielhauses Bornheide; VKJH e.V. für Mittel aus der investiven Rahmenzuweisung Offene Kinder- und Jugendarbeit für einen Zaun mit Pforte für das Außengelände des Spielhauses Bornheide auf dem Bürgerhausgelände Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Der Träger hat einen Zaun mit Pforte für das Außengelände des Spielhauses Bornheide auf dem Bürgerhausgelände beantragt, um das Gelände besser absichern zu können. Der Träger beantragt hierfür 5.043,82 Euro.

 

Aus Sicht des Fachamtes für Jugend- und Familienhilfe und des Fachamtes Sozialraummanagement ist der Antrag nachvollziehbar. Eingereicht wurden für die Errichtung eines Zaunes folgende Kostenvoranschläge:

 

        Angebot vom            Angebotshöhe                 Firma

  1. 12.09.2018                 1.795,78 Euro                 Nordzaun
  2. 18.09.2018                 5.043,82 Euro                 Gawron & Co. (GmbH & Co.KG)
  3. 20.09.2018                 4.025,55 Euro                 Draht Grimm

 

 

Der Träger hat den Antrag auf Grundlage des 2. Angebotes eingereicht, da diese Firma die qualitativ hochwertigste Ausfertigung anbietet.

 

Das Fachamt für Jugend- und Familienhilfe unterstützt den Antrag. Es handelt sich um eine notwendige Anschaffung, die nicht aus der Instandhaltungspauschale zu finanzieren ist.

 

Aktuell stehen in der Rahmenzuweisung Offene Kinder- und Jugendarbeit investiv Mittel in Höhe von 16.500 Euro zur Verfügung,

 

Anhänge

Antragsunterlagen (nicht öffentlich / vertraulich)