21-0880

Ankauf des Biotops Robbek Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 26.03.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.06.2020
02.06.2020
28.05.2020
Ö 13.14
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 26.03.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-0745 beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat hierzu mit Schreiben vom 13.05.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Bezirksversammlung Altona hatte sich bereits 2015 in der Drs. 20-1435 mit dieser Fläche befasst und die BUE um Prüfung gebeten, ob hier ein Naturdenkmal ausgewiesen werden kann.

 

Die BUE hatte damals ausführlich dazu Stellung genommen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Ausweisung als Naturdenkmal möglich ist, wenn der Bezirk zuvor einen ausdrücklichen Beschluss fasst, in dem die BUE um die Unterschutzstellung als Naturdenkmal gebeten wird und in dem die gleichzeitige Änderung des geltenden Baustufenplans durch den Bezirk beschlossen wird.

 

An dieser Aussage hält die BUE auch heute noch fest. Ein Ankauf der Fläche zum Erhalt des geschützten Biotops ist fachlich wünschenswert, ergibt aber nur Sinn, wenn der Bezirk durch einen Aufstellungsbeschluss deutlich macht, dass diese Fläche ohne Bebauung erhalten werden soll.

 

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