Anbau Jugendtreff Zeiseweg 17 Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 04.02.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 6
Das Gebäude im Zeiseweg 17 wird durch den Aktivspielplatz (ASP) Altona Nord e.V. als Spielhaus mit angeschlossenem Jugendbereich betrieben. Es grenzt unmittelbar an einen öffentlichen Spielplatz an und steht unter Denkmalschutz.
In der Einrichtung werden Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nach §11 SGB VIII vorgehalten. Das Spielhaus bietet Kindern und jüngeren Jugendlichen Raum für freies Spiel sowie begleitete Angebotsformate. Der angeschlossene Jugendbereich richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene und stellt einen niedrigschwelligen Ort der Freizeitgestaltung mit pädagogischer Begleitung dar. Die Nutzung der Einrichtung erfolgt freiwillig und kostenfrei.
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung im Einzugsgebiet der Einrichtung, insbesondere durch die Neubaugebiete Holstenquartier und Neue Mitte Altona, ist der Bedarf nach pädagogischen Angeboten gestiegen. Um diesem Umstand besser Rechnung tragen zu können, bestehen bereits seit mehreren Jahren Überlegungen zur räumlichen Erweiterung des Jugendtreffs, um die funktionalen und räumlichen Rahmenbedingungen der Einrichtung zu verbessern und die bestehende Nutzung langfristig zu sichern.
Zur Konkretisierung der Planungen wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt und erstellt, die unterschiedliche Möglichkeiten einer baulichen Erweiterung unter besonderer Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Rahmenbedingungen, der Lage des Gebäudes sowie der bestehenden Nutzungen untersucht. Auf dieser Grundlage liegt eine bevorzugte Planungsvariante vor.
Für das weitere Vorgehen ist die Freigabe der Planung erforderlich, um anschließend die Genehmigungsfähigkeit sowie den Stand der energetischen Ertüchtigung zu prüfen.
Die vorgesehenen Baumaßnahmen im Einzelnen
Weitere Planungsschritte
Finanzielle Auswirkungen
Auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie liegt ein Kostenvoranschlag für die gesamte Maßnahme in Höhe von 606.445 Euro vor.
Die Mittel sollen voraussichtlich aus der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeitzur Verfügung gestellt werden.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Freigabe der Planung gebeten.
Anlage 1: Machbarkeitsstudie zur räumlichen Erweiterung
Anlage 2: Überschlägige Kostenübersicht
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.