21-1343

Altonas Betriebe bei der Innenraumnutzung in Zeiten von Corona unterstützen Antrag der Fraktionen von GRÜNE, CDU und SPD (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.10.2020
Ö 4.1
Sachverhalt

Die Kombination aus Hilfe zur Selbsthilfe, gezielten Fördermaßnahmen, Investitionsdarlehen und der Corona-Soforthilfe vom Bund und der FHH hat die Wirtschaftlichen Schäden und Insolvenzen bislang einigermaßen abfedern können. Die allermeisten Betriebe in den Hauptstraßen im Bezirk haben geöffnet und erfreuen sich zahlender Gäste, die zumeist noch draußen bewirtet werden. Leider gilt das nicht für Kulturveranstaltende und Clubs. Für Bars und Restaurants birgt die kalte Jahreszeit, die vor der Tür steht große Unsicherheit. Viele Gastronomiebetriebe halten sich an die Verordnungen. Das Vertrauen der Kundschaft in die Gast- und Veranstaltungsräume zu kommen, ist wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr in Innenräumen sehr eingeschränkt.  Leider wird das Vertrauen der Gäste durch einige wenige Betreiber*innen nicht gefördert, weil sie sich nicht an die Maßnahmen halten, die derzeit angebracht und vorgeschrieben sind, um Bewirtung oder Veranstaltungen überhaupt zu ermöglichen.

 

Bewirtung oder Veranstaltungen, die draußen nicht stattfinden können, müssen im Innenraum ermöglicht werden. Die einfachste Methode sind regelmäßige Lüftungen, die aber systematisch und möglichst ohne komplette Auskühlung des Innenraumes vorgenommen werden sollten. Auch eine technische Unterstützung ist möglich. Es gibt nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie bewährte Möglichkeiten Viren und Keime aus Räumen herauszufiltern. Solche Geräte werden seit einiger Zeit schon angeboten und in diversen Bereichen genutzt, so dass es dort gültige Normen und empfohlene Anwendungsbereiche gibt. Beispielsweise die Filterklassen: EN 1822: E10 - E12 ISO 29463: ISO 15 E - ISO 30 E, die für das Filtern von Viren und Keimen geeignet sind. Daher können wir sinnvoll die Förderung und Finanzierung solcher Anlagen als vertrauensfördernde Maßnahme für die Betriebe in Altona empfehlen, die eine nachhaltige Anschaffung darstellen. Zur Erarbeitung von Lüftungskonzepten und zur sicheren Installation einer neuen Anlage oder dem Umbau einer Vorhandenen Anlage ist eine Lüftungsfachfirma zu beauftragen.

 

Vielen Steuerberatern und Betrieben ist die vom Senat in der Presseerklärung vom 21. Okt. 2020 erwähnte Fördermöglichkeit von Luftreinigungskonzepten und Lüftungsanlagen unbekannt. Laut Pressestelle des Senates greift hier die IFB Förderung für die energetische Sanierung von Mietwohnungen auch für Betriebsstätten und Unternehmen. Wichtig ist zusätzlich die Beratung zur richtigen Lösung individuell vorzunehmen und ebenso zu fördern.


Die Bezirksversammlung Altona möge daher beschließen,

  1. die Behörde für Wirtschaft und Innovation gemäß § 27 BezVG aufzufordern, ggf. gemeinsam mit der Handelskammer (HK), ein niedrigschwelliges Beratungsangebot oder ggf. eine Beratungsförderung aufzulegen, das gastronomischen Betrieben und kulturellen Einrichtungen die Möglichkeiten der Anschaffung und Finanzierung von technischen Anlagen zur Belüftung oder zur Luftreinigung von Viren in Bewirtungs- und Veranstaltungsräumen, anderen Betriebsstätten und Einrichtungen aufzeigt.

 

  1. die Behörde für Wirtschaft und Innovation gemäß § 27 BezVG aufzufordern, ggf. mit der HK, einen Flyer oder Aushang mit Beschreibung von Lüftungskonzepten für Innenräume von Betrieben ggf. mit einfachen Piktogrammen zur Aufhängung in Gasträumen zu erstellen und zu verschicken.

 

  1. die Finanzbehörde gemäß § 27 BezVG aufzufordern, Mittel zur Förderung und Finanzierung von Beratungsangeboten oder Informationsmaterial bereitzustellen.

 

 

Anhänge

ohne