21-0898

Altonaer Sommerdom Antrag der Fraktionen von FDP und SPD (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Ö 7.9
Sachverhalt

Das Schaustellergewerbe ist eine überwiegend durch Familienbetriebe geprägte Branche. Unternehmen, die von Generation zu Generation weiter gegeben wurden, stehen nun, bedingt durch die Corona Pandemie, unverschuldet vor dem wirtschaftlichen Aus. Eile ist geboten, den Untergang der Schaustellerei zu verhindern, denn an den bisherigen Lockerungen zur Reaktivierung des Wirtschaftslebens haben Schausteller keinen Anteil. Im Gegenteil: Sie müssen damit rechnen, auf lange Sicht ohne Einnahmen zu bleiben. Ob der diesjährige Winterdom stattfinden kann, ist nicht absehbar. Die staatlichen Zuschüsse werden nicht ausreichen, um diese lange Durststrecke zu überstehen und staatlich garantierte Kredite helfen nicht weiter, da die Schaustellerbetriebe einmal verpasstes Geschäft nicht aufholen können. Somit ist eine Tilgung durch zusätzliche Einnahmen nicht möglich.

 

Politik und Verwaltung sind gut beraten, jetzt zusammen mit dem Schaustellergewerbe unkonventionelle Regelungen zu finden, die dazu beitragen können, die Überlebensfähigkeit des Gewerbes zu sichern.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Unterstützung des Schaustellergewerbes unter Einhaltung der Vorgaben von Polizei und Feuerwehr umzusetzen:

 

  1. Während der Dauer des Betriebsverbots können Schaustellerbetriebe auf geeigneten Flächen im Bezirk Altona eine Sondernutzungsgenehmigung auch für einzelne Stände und/oder fliegende Bauten (z.B. Zirkusse) erlangen.

 

  1. Die Genehmigungen sollen nur Schaustellerbetriebe erhalten, die gemäß § 55 Abs. 2 Gewerbeordnung eine Reisegewerbekarte vorweisen können, die vor dem 01.03.20 ausgestellt wurde. Die Genehmigungen sollen ausdrücklich auch solchen Betrieben erteilt werden, die z.B. Fahr-, Schau-, Belustigungs-, Spiel- oder Verlosungsgeschäfte sowie Zirkusse  betreiben, soweit sie die hygienischen Vorschriften einhalten und ein Hygienekonzept vorlegen können. Die zuständige Berufsgenossenschaft ist einzubinden.

 

 

  1. Es ist zu prüfen, ob einzelne Stände mit passendem Angebot an Wochenmärkten teilnehmen können.

 

  1. Zusammen mit dem Schaustellerverband soll ein Konzept für einen "Altonaer Sommerdom" entwickelt werden. Dabei könnten Erkenntnisse der Münchener Stadtverwaltung einfließen, die einmalig ein stadtweites Oktoberfest durchführen will. Dieser Sommerdom könnte von Juli bis September in Teilen Altonas und gegebenenfalls St. Pauli stattfinden. Ergänzend wird gebeten, eine geeignete Fläche am Hafenrand für das DOM-Riesenrad zu finden.

 

  1. Es ist zu prüfen, ob der Name "Altonaer Sommerdom" mit Namensrechten für den Dom auf dem Heiligengeistfeld kollidiert.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG gebeten, Sondernutzungsgenehmigungen dazu kostenfrei zu erteilen soweit das rechtlich möglich ist.

 

 

Anhänge

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