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Altonaer Fischmarkt retten II: Wiedereröffnung jetzt! Antrag der Fraktionen von SPD und FDP (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.08.2020
Ö 6.4
Sachverhalt

Der Altonaer Fischmarkt ist im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus bereits seit Mitte März dieses Jahrs geschlossen. Die lange Schließung bringt die Marktbeschicker in existenzielle Nöte und bedroht die Zukunft dieser über 300 Jahre alten Altonaer und Hamburger Institution.

 

In der Freien und Hansestadt Hamburg dürfen bereits seit 1. Juli 2020 Messen, Jahrmärkte und Flohmärkte unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Trotzdem gestalten sich die aktuell laufenden Gespräche zur sicheren und zeitnahen Wiedereröffnung des Fischmarktes als sehr, sehr langwierig. Das liegt ins Besondere daran, dass der Altonaer Fischmarkt bei den Vorgaben für Hygiene- und Abstandsregeln nicht wie ein normaler Wochenmarkt betrachtet wird.

 

In „nicht-Corona Zeiten“ ist dies klar verständlich. So ist der Altonaer Fischmarkt seit jeher ein attraktives Ziel für ein Fischbrötchen nach einer langen Kieznacht sowie für Touristinnen und Touristen. Dies sorgt oftmals für ein dichtes Treiben vor Ort. Da die Clubszene auf St. Pauli jedoch Corona-Bedingt zurzeit (und leider wohl auch noch länger) nicht geöffnet hat und das Alkoholverkaufsverbot auf St. Pauli größtenteils greift, ist nicht damit zu rechnen, dass der Fischmarkt von Kiezbesucherinnen und Kiezbesuchern überrannt wird.

 

Die Marktbeschicker haben eine hohe Flexibilität ihrerseits deutlich gemacht, um eine schnelle Wiedereröffnung des Fischmarkts zu ermöglichen. So sind für sie geänderte (spätere) Öffnungszeiten ebenso denkbar wie ein Rotationsprinzip um die Anzahl der Fischmarktstände niedrig zu halten, weiterhin wollen sie auf das traditionelle Ausrufen der Ware verzichten.

 

Es ist absehbar, dass der Altonaer Fischmarkt nur stark verkleinert wiedereröffnen und weniger Besucherinnen und Besucher anziehen wird. Dieser stark verkleinerte Fischmarkt mit Hygiene- und Abstandsregeln sollte das Recht haben, endlich geöffnet zu werden, da er sich dann nicht von Wochenmärkten wie beispielsweise dem Flottbeker Wochenmarkt oder der dem Isemarkt in Eimsbüttel unterscheidet.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona gem. § 19 (2) BezVG und die zuständige Fachbehörde des Senats werden gem. § 27 BezVG aufgefordert, die bereits laufenden Gespräche zur Wiedereröffnung des Altonaer Fischmarktes verstärkt voranzutreiben um eine umgehende Wiedereröffnung des Fischmarkts sicherzustellen. In diese Gespräche sind auch die Betreiber der Elbmeile einzubeziehen.

 

Die Erstellung eines funktionierenden Hygienekonzepts ist dabei sehr wichtig. Dies sollte sich aber nicht an den Besucherzahlen des Fischmarktes in der „vor-Corona-Zeit“ orientieren, sondern an den Vorgaben für die großen Hamburger Wochenmärkte wie beispielsweise den Isemarkt in Eimsbüttel. Ein solches Konzept sollte generell vorsehen, die Besucherzahlen des Fischmarktes kontinuierlich zu beobachten, um Hygieneregeln bei Bedarf schnell anzupassen. Ein weiteres wichtiges Instrument zur Kontrolle der Besucherströme sind hierbei auch spätere Öffnungszeiten des Altonaer Fischmarkts.

 

  1. Der Altonaer Fischmarkt ist seit über 300 Jahren ein Stück Hamburger Geschichte. Dies gilt es zu bewahren! Das darf im Zweifel nicht an fehlenden Finanzmitteln scheitern. Das Hygienekonzept für den Altonaer Fischmarkt befindet sich im Augenblick in der Abstimmung zwischen der zuständigen Fachbehörde und dem Bezirksamt. Unklar ist ob und welche Mehrkosten hierdurch für den Bezirk entstehen können. Deshalb wird die Finanzbehörde, im Bedarfsfall, gem. § 27 BezVG aufgefordert, entstehende Mehrkosten durch das Hygienekonzept, die nicht durch den Bezirk Altona aus den Einnahmen durch Standgebühren refinanziert werden können, bis zum Ende der Corona-Pandemie zu übernehmen.

 

 

Anhänge

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