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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Osdorf 48 „Geranienweg“; Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Die Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Osdorf 48 „Geranienweg“ gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) ist für August/ September 2018 vorgesehen.

Bei dem Bebauungsplan Osdorf 48 handelt es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB, dem ein Vorhaben- und Erschließungsplan (einschließlich Freiflächenplan) einer privaten Vorhabenträgerin zu Grunde liegt, und es wird ein Durchführungsvertrag erarbeitet.

Mit Verwirklichung des Vorhabens wird Wohnraum in Form von elf Reihenhauseinheiten in zweigeschossiger Ausführung mit Satteldach geschaffen. Die nach Westen und nach Osten angrenzenden Freiflächen werden als private Grünflächen festgesetzt, der wertvolle Baumbestand im Plangebiet wird als zu erhalten festgesetzt. Eine eigene Stellplatzanlage nimmt elf Stellplätze auf, entlang der Wohnwege werden ausreichend Fahrradabstellplätze hergestellt.

Die Bindung der Vorhabenträgerin an den zum Bebauungsplan zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan sichert die Umsetzung weiterer Vorhabenbestandteile. Hierzu gehören die Freiflächengestaltung, die Bepflanzung, die Oberflächenentwässerung mit einer unterirdischen Versickerungsrigole, Ausgleichsmaßnahmen und die Herstellung von Vogel-Nisthilfen und Fledermausquartieren.

Die Erschließung der beiden Reihenhauszeilen und der Stellplatzanlage erfolgt über den Blomkamp. Der Geranienweg wird zu einer Mischverkehrsfläche umgebaut. Um das im Geranienweg bislang praktizierte Wenden oder Rückwärtsfahren von z. B. Paket- oder Müllfahrzeugen künftig zu vermeiden und damit die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger im Geranienweg zu erhöhen, soll zukünftig die Durchfahrt zur Flurstraße wieder möglich sein. Dazu wird lediglich das „Durchfahrt verboten“-Schild entfernt. Zusätzlich entstehen im Straßenraum vier öffentliche Stellplätze sowie eine Fahrbahnverengung. Eine Zunahme von Durchgangsverkehren wird aufgrund der guten Abbiegesituation vom Blomkamp in die Flurstraße über den Kreisel, der Gestaltung des Geranienwegs mit dem Charakter einer Sackgasse sowie der Fahrbahnverengung nicht erwartet. Der Zugang zu und von den Anliegern am Geranienweg wird durch die Planung nicht eingeschränkt.

 

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Der Öffentlichen Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Osdorf 48 wird zugestimmt.

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