Aktuelle Zahlen der Fälle häuslicher Gewalt Dringlicher Antrag der Fraktion von GRÜNE und SPD (NEUFASSUNG)
Zahlreiche Fachleute verschiedener Disziplinen rechneten während der Corona-Pandemie und den dadurch veränderten Lebensumständen vieler Familien mit einem Anstieg von Fällen häuslicher Gewalt.
Aktuell liegt die Anzahl der bei der Polizei erfassten Straftaten im Bereich der Beziehungsgewalt im Zeitraum vom 16. März 2020 bis 15. April 2020 noch um knapp die Hälfte niedriger als im Vergleichszeitraum in 2019. Diese Daten unterliegen aktuell jedoch noch keiner Qualitätskontrolle und aufgrund von Ermittlungen ständigen Veränderungen. Daher kann eine identische Recherche zu einem späteren Zeitpunkt zu einem abweichenden Ergebnis führen. Wir sehen hier im Moment einen Deckelung-Effekt aufgrund der Isolation der Familien von sozialen Kontakten und Behinderung des Zugangs zu Unterstützungseinrichtungen. Die Möglichkeiten für Betroffene, sich der Kontrolle der Täter zu entziehen und Hilfestrukturen in Anspruch zu nehmen, sind durch die aktuellen Maßnahmen während der Corona-Pandemie immer noch massiv eingeschränkt, da zum Beispiel Mitarbeiterinnen der Hamburger Frauenhäuser im Home Office arbeiten müssen und die telefonischen Hotlines nur begrenzt erreichbar sind.
Erste Statistiken aus anderen Ländern und Städten belegen was Expert*innen schon länger vorausgesagt haben: die Zahl der gemeldeten Fälle häuslicher Gewalt und registrierten Anrufe bei Hilfehotlines nimmt international deutlich zu (https://www.unwomen.org/en/digital-library/publications/2020/04/issue-brief-covid-19-and-ending-violence-against-women-and-girls).
In der Vergangenheit wurden Straftaten in diesem Bereich des Öfteren mit großem Zeitverzug angezeigt, so dass Nachmeldungen die Fallzahlen noch ansteigen lassen könnten.
Das Landeskriminalamt Hamburg führt ein ständiges Monitoring der Entwicklung von Fällen häuslicher Gewalt durch. Dabei unterliegt die Entwicklung im Bereich der Beziehungsgewalt derzeit einer werktäglichen Betrachtung bei der Polizei. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) sowie die Behörde für Inneres und Sport (BIS) stehen in einem regelhaften und engen Austausch in diversen Netzwerken und Arbeitskreisen, der anlassbezogen intensiviert wird. In diesem Rahmen wird sich auch zu Einsätzen und Wegweisungen nach § 12b Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) ausgetauscht.
Vor diesem Hintergrund bittet die Bezirksversammlung die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) sowie die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nach § 27 BezVG, das Bezirksamt Altona zunächst bis auf Weiteres wöchentlich über die Entwicklung der Fallzahlen häuslicher Gewalt, Kindeswohlgefährdungen sowie Wegweisungen und Betretungsverbote nach § 12b Abs. 1 SOG im Bezirk Altona zu informieren.
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, die so erhaltenen Daten unverzüglich den Mitgliedern des im Bezirk Altona zuständigen Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit und an den Jugendhilfeausschuss mitzuteilen.
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