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Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Ebenholzweg/ Buchsbaumweg“ in Schenefeld, Umlandbeteiligung im Rahmen der TÖB-Beteiligung (Träger öffentlicher Belange) Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.09.2020
Sachverhalt

Die Stadt Schenefeld hat den Aufstellungsbeschluss für die 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 für den Bereich westlich des Kiebitzweges, auf Höhe Ebenholzweg und Buchsbaumweg gefasst. Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans ist das Bauvorhaben einer Wohnanlage mit Serviceeinrichtungen im Bereich bestehender Garagenzeilen und Grünflächen sowie die Nachverdichtung der wohnbaulichen Anlagen im Bestand nördlich des Ebenholzweges. Vorgesehen sind die Realisierung einer Wohnanlage mit Serviceeinrichtungen mit 55 Wohneinheiten sowie 12 zusätzliche Wohneinheiten durch Aufstockung der vorhandenen Geschosswohnungszeilen.

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Die Planunterlagen können bei BOB-SH unter folgendem öffentlichen Link eingesehen werden: http://bob-sh.de/plan/sche-b61-1-aend

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird das Bezirksamt Altona bis zum 29.09.2020 um Stellungnahme gebeten

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung beabsichtigt wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Gegen den vorgelegten Entwurf bestehen keine Bedenken.

 

Anhänge

Lage im Raum 

Plan zur 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61, Stadt Schenefeld