20-4467

Abgesackte Elbuferpromenade in Neumühlen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.11.2017

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 02.11.2017 anliegende Drucksache 20-4178E beschlossen.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat in einer Mail vom 14.11.2017 mitgeteilt, dass für das Grundstück der Bezirk zuständig sei.

 

Mit Zuschrift vom 25.01.2018 wurde von der BWVI ergänzend mitgeteilt, dass im Fall der schadhaften Kaimauer in Neumühlen  seitens der Hamburg Port Authority AöR (HPA) ein Anlegeverbot sowie eine Abstandswahrung von 8 m verfügt worden sei. Weiterhin wurden die Schlepperfirmen schriftlich darauf hingewiesen, die schadhaften Stellen nur mit minimaler Geschwindigkeit zu passieren.

 

Ergänzend wird auf die Sachstandsberichte des Amtes in den Sitzungen des Hauptausschusses vom 16.11.2017 und 14.12.2017 sowie auf die Bürgerschaftsdrucksachen 21/11101 und 21/11519 hingewiesen.

 

 

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