21-1311

Abgangszahlen aus der öffentlichen Unterbringung geflüchteter Menschen in Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 09.07.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.10.2020
Ö 7.16
26.10.2020
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 09.07.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-0994.1 beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat hierzu mit Schreiben vom 05.10.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

  1. Hinweise für den Bezirk:

 

f & w fördern & wohnen AöR (f & w) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und insbesondere für die Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen in Hamburg zuständig. f & w betreibt alle diesbezüglichen Unterkünfte bis auf zwei Unterkünfte, die verwaltungstechnisch zwar ebenfalls bei f & w anhängig sind, jedoch derzeit von anderen Trägern betrieben werden. f & w ist weder bei der Sozialbehörde, noch bei der Stabsstelle für Flüchtlingen und übergreifende Aufgaben angesiedelt. Die Sozialbehörde ist die zuständige Behörde für die fachliche Steuerung der öffentlichen Unterbringung.

 

f & w ist nicht für die Wohnungsversorgung der öffentlich untergebrachten Personen zuständig. Sofern Geflüchtete einen konkreten Aufenthaltsstatus haben, der es ihnen ermöglicht, Wohnraum anzumieten, und sofern diese öffentlich untergebracht sind, obliegt die Zuständigkeit zur Wohnungsversorgung mit den entsprechenden Hilfeleistungen (Einstufung gemäß des Kooperationsvertrages mit der Wohnungswirtschaft, Ausstellung einer Dringlichkeitsbestätigung, Wohnungsangebote über den vorgenannten Kooperationsvertrag etc.) dem jeweils zuständigen Bezirksamt und den bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle. Dorthin wären entsprechende Abfragen nach Abgangs-/ Vermittlungszahlen geflüchteter Menschen in städtischen Wohnraum seitens des jeweiligen Bezirks primär zu richten.

 

 

  1. Teilbeitrag zur Frage

 

Zur Frage der Bezirksversammlung kann mit Blick auf die bei f & w vorhandenen statistischen Daten Folgendes mitgeteilt werden:

 

Daten, die f & w im Hinblick auf die Auszüge aus der öffentlich-rechtlichen Unterbringung erhebt, enthalten nur dann Informationen über eine Wohnraumversorgung, wenn diese f & w mitgeteilt werden. Diese Angabe ist freiwillig und daher unvollständig. Diese Daten werden zudem nicht historisch nach Monaten und auch nicht differenziert nach Wohnungslosen und Zuwanderern erfasst.

In den letzten 24 Monaten (vom 1. August 2019 bis zum 31. August 2020) haben nach den bei f & w vorliegenden Informationen insgesamt 3.678 Personen die öffentlich-rechtliche Unterbringung in Altona verlassen (hierunter fallen auch Verlegungen in andere Bezirke).

Davon wurden nach Kenntnis von f & w 1.568 Personen mit Wohnraum versorgt, hiervon 1.515 Personen in privaten Wohnraum innerhalb Hamburgs.

 

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