22-1670

30 km/h in der Bahrenfelder Straße und im Bahrenfelder Steindamm Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 05.01.2026 Mobilitätsausschuss Ö 5

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in der Vergangenheit bereits mehrfach 30 km/h für die Bahrenfelder Straße und den Bahrenfelder Steindamm gefordert (Drs. 22-1283, Drs. 21-4524.2, 20-3786.1). Mittlerweile wurden unterschiedliche 30 km/h-Strecken eingerichtet: zu jeder Zeit, nur nachts und nur tagsüber. Anstatt mehrfach wechselnder Geschwindigkeitsanordnungen, sollte 30 km/h unabhängig von der Tageszeit gelten. Dies erhöht die Schulwegsicherheit, verbessert die Sicherheit für den querenden Fußverkehr und den Radverkehr auf der Fahrbahn sowie an Einmündungen, verringert den Lärm und sorgt für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss.

Mit Eingabe vom 08.10.2025 (Drs. 22-1472) fordert die Initiative Ottenser Gestalten die Einrichtung von 30 km/h in der Bahrenfelder Straße nördlich der Barnerstraße bis zum Kreisverkehr an der SOttensen. Mit Eingabe vom 11.09.2024 (Drs. 22-0310) fordern die Paul-Gerhardt-Gemeinde Altona, die Max-Brauer-Schule, der ADFC und eine Anwohner:inneninitiative mit 317 Unterschriften die Einrichtung einer Tempo-30-Zone für den gesamten Straßenverlauf des Bahrenfelder Steindamms.Eine mehrfache Befahrung der Straßen mit der Metrobuslinie 2 an einem Samstagnachmittag bei geringer Verkehrsbelastung ergab, dass die Busse in der Regel nicht schneller als 30 km/h fahren. Nur für wenige Sekunden wurde 30 km/h um wenige km/h überschritten. Durch die Einrichtung von durchgehend 30 km/h entstehen somit keine signifikanten Fahrzeitverluste.

Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel „rechts vor links“ in einer 30 km/h-Zone die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden, vgl. Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) Kapitel Verkehrsberuhigung Abschnitte 5.5.4 und 5.5.5 i.V.m. VWV-StVO zu § 45 StVO RN 41; VWV-StVO zu § 42 StVO zu Zeichen 301 Vorfahrt RN 4.

Vor diesem Hintergrund möge der Mobilitätsausschuss beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG, die Verträglichkeit von durchgehend 30 km/h für den ÖPNV im Bahrenfelder Steindamm und in der Bahrenfelder Straße nördlich der Barnerstraße zu prüfen und ihr Einverständnis zur Einrichtung einer durchgehenden 30 km/h-Strecke oder 30 km/h-Zone in diesen Straßen zu erteilen.
  2. Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG, Abweichungen von der VWV-StVO, die die ausnahmsweise Anordnung von Einzelvorfahrten für den Busverkehr in 30 km/h-Zonen aufgrund eines Zustimmungsvorbehalts der Behörde für Inneres und Sport faktisch verhindern, aus den Hamburger Richtlinien für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) zu streichen.
Petitum/Beschluss

Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
05.01.2026
Ö 5
Lokalisation Beta
Bahrenfelder Str. Bahrenfelder Steindamm Barnerstraße

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