30 km/h in der Bahrenfelder Straße und im Bahrenfelder Steindamm Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 05.01.2026 Mobilitätsausschuss Ö 5
Die Bezirksversammlung Altona hat in der Vergangenheit bereits mehrfach 30 km/h für die Bahrenfelder Straße und den Bahrenfelder Steindamm gefordert (Drs. 22-1283, Drs. 21-4524.2, 20-3786.1). Mittlerweile wurden unterschiedliche 30 km/h-Strecken eingerichtet: zu jeder Zeit, nur nachts und nur tagsüber. Anstatt mehrfach wechselnder Geschwindigkeitsanordnungen, sollte 30 km/h unabhängig von der Tageszeit gelten. Dies erhöht die Schulwegsicherheit, verbessert die Sicherheit für den querenden Fußverkehr und den Radverkehr auf der Fahrbahn sowie an Einmündungen, verringert den Lärm und sorgt für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss.
Mit Eingabe vom 08.10.2025 (Drs. 22-1472) fordert die Initiative Ottenser Gestalten die Einrichtung von 30 km/h in der Bahrenfelder Straße nördlich der Barnerstraße bis zum Kreisverkehr an der S‑Ottensen. Mit Eingabe vom 11.09.2024 (Drs. 22-0310) fordern die Paul-Gerhardt-Gemeinde Altona, die Max-Brauer-Schule, der ADFC und eine Anwohner:inneninitiative mit 317 Unterschriften die Einrichtung einer Tempo-30-Zone für den gesamten Straßenverlauf des Bahrenfelder Steindamms.Eine mehrfache Befahrung der Straßen mit der Metrobuslinie 2 an einem Samstagnachmittag bei geringer Verkehrsbelastung ergab, dass die Busse in der Regel nicht schneller als 30 km/h fahren. Nur für wenige Sekunden wurde 30 km/h um wenige km/h überschritten. Durch die Einrichtung von durchgehend 30 km/h entstehen somit keine signifikanten Fahrzeitverluste.
Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel „rechts vor links“ in einer 30 km/h-Zone die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden, vgl. Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) Kapitel Verkehrsberuhigung Abschnitte 5.5.4 und 5.5.5 i.V.m. VWV-StVO zu § 45 StVO RN 41; VWV-StVO zu § 42 StVO zu Zeichen 301 Vorfahrt RN 4.
Vor diesem Hintergrund möge der Mobilitätsausschuss beschließen:
Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
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