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110 Tage warten aufs Elterngeld? – Familien in Altona brauchen schnelle Hilfe statt Verwaltungsstau Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.04.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Ö 13.27

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2026 anliegende Drucksache 22-1969.1B beschlossen.

Die Behörde für Schule Familie und Berufsbildung (BSFB) hat mit Schreiben vom 20.05.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 5:

Zulieferung BSFB (weitere Informationen sind von derStabsstelle Digitalisierung und IT der Bezirksämter (DIT-BA) und BA Wandsbek / BFB zu erwarten):

Der für Familie zuständigen Behörde ist es unverändert ein besonderes Anliegen, dass Hamburger Elterngeldberechtigte ihren gesetzlichen Anspruch schnellstmöglich nach der Geburt eines Kindes realisieren können.

Zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten im Bereich Elterngeld wurden von der für Familie zuständigen Behörde, dem federführenden Bezirksamt Wandsbek sowie der für Finanzen und Bezirke zuständigen Behörde verschiedene (rechtliche, prozessuale, technische) Maßnahmen identifiziert, kontinuierlich bearbeitet und zum Teil bereits umgesetzt. Ferner haben einzelne Bezirksämter kurzfristig Hilfspersonal eingesetzt, um die Sachbearbeitung von einfachen Arbeiten zu entlasten. Die Besetzung vakanter Stellen ist beschleunigt worden (siehe auch Drs. 23/2857).

Zu 6:

r die Beantwortung ist die BFB zuständig.

Zu 7:

Die Beantwortung erfolgt durch DIT/BA.

Zu 8:

Die Beantwortung erfolgt durch DIT/BA.

Zu 9:

Um langfristig die Komplexität des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) abzubauen, hat sich die für Familie zuständige Behörde im Rahmen einer Bundesratsinitiative für Vereinfachungen beim BEEG eingesetzt. Zudem wurde über konkrete Vereinfachungsvorschläge in einer Bund-Länder-Sitzung beraten, um Gesetzesvereinfachungen vorzubereiten. Erste Maßnahmen dazu wurden seitens des BMBFSFJ für den Sommer 2026 in Aussicht gestellt.

Ferner setzt die für Familie zuständige Behörde sich aktuell wie langfristig dafür ein, den Antragsprozess zu vereinfachen. Im Rahmen der Nutzungsallianz zum Onlinedienst Elterngeld, die aus den Bundesländern BE, BB, HB, HH, MV, NI, RP, ST, SH, TH besteht, wurde ein Wechsel zum Online-Antrag der L-Bank BW (Staatsbank für Baden-Württemberg) beschlossen. Die Umstellung ist für Juli 2026 geplant. Durch den Wechsel ist die Nutzung des umfassenden bundeseinheitlichen Antrags auf Elterngeld, der sich in der Praxis als zu umfassend erwiesen hat, nicht mehr notwendig. Nach einer Umstellungsphase sind dadurch perspektivisch Vereinfachungen in der Antragstellung zu erwarten.

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) hat mit Schreiben vom 26.05.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 5 8:

Erster Ansprechpartner für die Bezirksämter für zusätzliche Personalressourcen der Elterngeldstellen ist die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB). Die BSFB hat als zuständige Fachbehörde im Rahmen ihrer Ressortverantwortung für eine am Bedarf orientierte Ressourcenausstattung der bezirklichen Haushalte Sorge zu tragen. Zur Auskömmlichkeit der bezirklichen Ressourcenausstattungsind die Fachbehörden regelmäßig mit den Bezirksämtern und der Behörde für Finanzen und Bezirke im Gespräch. Werden hierbei zusätzliche Bedarfe erkannt, sind diese im Rahmen der politischen Prioritätensetzung durch die zuständige Fachbehörde zu berücksichtigen.

Die Antragstellung und -bearbeitung von Elterngeld soll durch digitale Lösungen, schnellere Rückmeldungen und eine bessere Vernetzung der Behörden deutlich beschleunigt werden. Um junge Familien in Hamburg zu entlasten, wurden zur Unterstützung der Elterngeldstellen umfangreiche Maßnahmen veranlasst. Um die Auszahlung des Elterngeldes in Hamburg zu verbessern und das Antragsverfahren zu vereinfachen, werden Schnittstellen zwischen den Behörden intensiviert und Online-Formulare verständlicher gestaltet. Durch die Digitalisierung von Prozessen und Softwareoptimierung werden Arbeitsabläufe vorangetrieben sowie kürzere Antwortzeiten an Eltern ermöglicht.

Die Behörde für Finanzen und Bezirke erachtet sowohl die Einführung einer vollständig digitalen Aktenführung, eine digitale Nachreichmöglichkeit für Unterlagen sowie eine medienbruchfreie Bearbeitung von der Antragstellung bis zur Bewilligung als im Rahmen der Digitalisierung richtig und wichtig. Deshalb befinden sich alle drei Punkte bereits in Bearbeitung.

Die vollständig digitale Aktenführung lässt sich im Rahmen einer eAkte realisieren. Hier befindet sich Dataport mit Anbieterinnen und Anbietern von Aktenführungssystemen im Austausch. Darüber hinaus werden die Anforderungen mit dem Softwarehersteller von ELGiD (Elterngeld im Dialog), dem in Hamburg eingesetzten Fachverfahren, abgestimmt.

Bezüglich der digitalen Nachreichmöglichkeiten für Unterlagen wird derzeit evaluiert, ob eine solche über einen eigenen Online-Dienst in der Freien und Hansestadt Hamburg realisierbar ist. Diesbezüglich steht die Behörde für Finanzen und Bezirke mit der Senatskanzlei (SK ITD) im engen Austausch.

Eine medienbruchfreie Bearbeitung von der Antragstellung bis zur Bewilligung ist im Ergebnis von der Umsetzung verschiedener Lösungen wie z.B. der eAkte und damit zusammenhängend einer Scanstraße abhängig. Des Weiteren setzt sie eine konsequente Nutzung des digitalen Onlineantrages (keine Papieranträge oder sonstige physische Dokumente) durch die Antragstellenden voraus.

Die digitale Kommunikation mit den Antragstellenden setzt sichere verschlüsselte Wege in beide Richtungen voraus, die zurzeit nicht zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang wird aktuell eine Nutzung des BundID-Postfachs geprüft.

Zu 9:

Der Senat setzt sich weiterhin auf Bundes- und Länderebene für eine grundlegende Vereinfachung des Bundeselterngeldes und Elternzeitgesetzes (BEEG) ein.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.05.2026
Ö 13.27
Lokalisation Beta
Hamburg

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