21-2767

Aufwandsentschädigungen für den Beirat für Menschen mit Behinderung Antrag der Fraktion von DIE LINKE und GRÜNE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.01.2022
Sachverhalt

Am 30.11.2021 hat sich der Beirat für Menschen mit Behinderung in Altona konstituiert.

Für die Aktivitäten des Beirats werden Mittel in Höhe von 2.500 Euro aus dem Inklusionsfonds der Bezirksversammlung als Anschubfinanzierung bereitgestellt. Dieser Betrag soll für die Arbeit des Inklusionsbeirats verwendet und nicht für Aufwandsentschädigungen der Beiratsmitglieder ausgegeben werden. Wenn die Beiratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung erhalten sollen, müssen die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür noch geschaffen werden.

Bereits mit ihrem Beschluss vom 22.02.2018 hat die Bezirksversammlung Altona der Finanzbehörde empfohlen, für den Inklusionsbeirat finanzielle Mittel bereitzustellen, damit die Mitglieder des Inklusionsbeirats analog zu der für den Seniorenbeirat geltenden Regelung eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Gremienarbeit erhalten können, Drs.  Nr. 204565. Die Finanzbehörde hat auf diesen Empfehlungsbeschluss der Bezirksversammlung mit ihrem Schreiben vom 30. April 2018 wie folgt geantwortet (vgl. Mitteilungsdrucksache Nr. 20-4782):

 

„Eine Entschädigung kommt daher nur in Betracht, wenn der Beirat nach § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden von der fachlich zuständigen Behörde als Verwaltungsausschuss für einzelne Abteilungen oder Dienstzweige oder für die ihr unterstehenden Ämter eingesetzt wird bzw. worden ist.“

 

Erst wenn die zuständige Fachbehörde den Inklusionsbeitrat der Bezirksversammlung Altona als Verwaltungsausschuss eingesetzt hat, kann den Beiratsmitgliedern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro für die Teilnahme an jeder Vollsitzung gezahlt werden. Dies folgt aus § 2 Absatz 1 Satz 1 des Hamburgischen Entschädigungsleistungsgesetzes.

 

Die Bezirksversammlung Altona beschließt daher:

 

  1. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, den Altonaer Beirat für Menschen mit Behinderung gemäß § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden als Verwaltungsausschuss einzusetzen.

 

  1. Die Bezirksversammlung Altona fordert die Finanzbehörde nach § 27 BezVG auf, dem Bezirksamt die erforderlichen finanziellen Mittel zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Altonaer Beirats für Menschen mit Behinderung umgehend zur Verfügung zu stellen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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