21-8877

Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Bürgerhaus Meiendorf e.V. (BIM)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.05.2024
Ö 10.2
Sachverhalt

 

1.Antragsteller:

rgerhaus Meiendorf e.V. (BIM)

2.Vorhaben:

Finanzierung von 2 Personalstellenr mehr Stadtteilarbeit in Meiendorf und Rahlstedt für die Zeit vom 01.07.2024 - 31.12.2024 (für 6 Monate)

3.Antrag vom:

03.04.2024

4.Beantragter Zuschuss:

51.156,44 EUR

5.Eigenleistung:

8.000,00 EUR

 

Anmerkung:

Das Bürgerhaus Meiendorf wird seit 2022 bis vorauss. Herbst 2024 aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 (Drs.22/5821 v. 21.09.2021) saniert/modernisiert. Der Antragsteller möchte mit den neuen, attraktiveren und barrierearmen Räumlichkeiten ein erweitertes, bedarfsgerechteres Kursprogramm in der Stadtteilarbeit anbieten.

Das Bürgerhaus plant u.a. lt. Antrag:

-          die Etablierung eines niedrigschwelligen Sozial-Cafe´s als Ort der Begegnung

-          einen Zuhörkiosk

-          den Austausch zwischen Jung und Alt durch Fortbildung von Jugendlichen zu Begleiter/-innen von älteren Menschen

-          mehr Angebote für Familien mit kleinen Kindern

 

Der Antragssteller erhält aus der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur eine institutionelle Förderung. Das Budget dort ist ausgeschöpft. Über die Rahmenzuweisung können keine weiteren, zusätzlichen Personalkosten für Stadtteil(-kultur-)-arbeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Bürgerhaus Meiendorf (BIM) erhielt - neben der institutionellen Förderung- in der Zeit vom

01.08.2018 - 31.12.2020 insgesamt 12.744 EUR aus Sondermitteln bzw. Quartiersfonds für eine

geringfügige Büroassistenzstelle.

 

r die Erweiterung der Angebote wird nun eine Anschubfinanzierung für

zusätzliches Personal aus dem Quartiersfonds beantragt. Die jährlichen

Personalkosten werden sich damit zukünftig um gut 100.000 EUR erhöhen. Eine

Deckung dieser zukünftig dauerhaften Mehrausgaben wird über die avisierte

Etablierung in die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur (finanziell und fachlich für

Stadtteilarbeit) nicht möglich sein.

Eine alternativ angestrebte Kostendeckung ist nicht erkennbar.

 

Aufgrund der Umschichtung von Haushaltsmitteln (Drs. 21-8054 v. 05.12.2023

und 21-8128 v. 14.1.2.2023) stehen ausnahmsweise noch Mittel im

Quartiersfonds 2024 zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.  

Anhänge

Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]