21-4722

Weiher im Eimsbütteler Park - Sanierung erforderlich

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.05.2024
Ö 9.5
Sachverhalt

Der Eimsbütteler Park mit seinem Weiher ist ein wichtiges Naherholungsgebiet im dicht besiedelten Stadtteil Eimsbüttel. Die Übernutzung hat schwere Schäden zur Folge.

Der Laubeintrag und der Kot von Enten und Vögeln führen zu einem schlechten Zustand des stehenden Gewässers. Dies hat sich bereits im Jahr 2023 in den Frühlings- und Sommermonaten durch starke Geruchsbelästigung bemerkbar gemacht. Eine erholsame Nutzung des Eimsbütteler Parks ist dadurch sehr eingeschränkt. Für die Bewohnerinnen und Bewohner rund um den Eimsbütteler Park führt das zu einer massiven Einschränkung der Lebensqualität.

Auch aktuell im Jahr 2024 gibt es erneut Geruchsbelästigungen.

Im Kerngebietsausschuss am 08.04.2024 wurde klar, dass für eine grundlegende Sanierung des Weihers der Bezirksverwaltung die finanziellen Mittel fehlen und deshalb bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ein Antrag auf zusätzliche Finanzmittel erforderlich wäre.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert:

  1. der Bezirksversammlung bzw. dem Kerngebietsausschuss
  1. den aktuellen Zustand des Weihers (Gewässer und Randzone) darzustellen,
  2. Maßnahmen zur Behebung der akuten Geruchsbelästigungen zu erarbeiten,
  3. eine Schätzung der erforderlichen Kosten der Maßnahmen unter 1b vorzulegen,
  4. gliche kurzfristige Lösungen zur Behebung der akuten Geruchsbelästigung aufzuzeigen,
  5. einen verbindlichen Zeitplan für eine grundlegende Sanierung des Weihers zu erarbeiten.

 

  1. die erforderlichen Kosten für eine zeitnahe Sanierung des Weihers aufgrund der Dringlichkeit als Sonderbedarf bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft einzuwerben.

 

Thomas Thomsen, Sascha Greshake und CDU-Fraktion

Burkhardt Müller-Sönksen und FDP-Fraktion

Anne Kathrin Warnecke und GRÜNE-Fraktion

 

Anhänge

keine